ZD-G48
🔧 1. Wichtige Produktinformationen
📦 Gerätespezifikationen
📌 Modell: ZD-G48 – Shared Power Bank
💴 Mietpreis: ZD-G48 – 6.200 € pro Gerät
🚫 Mietbeschränkungen
👤 Ein Gerät pro Nutzer/Händler (Personalausweis oder Steuernummer erforderlich)
🧾 Zahlungskonto muss mit den registrierten Daten übereinstimmen (zur Einhaltung der Anti-Geldwäsche-Bestimmungen)
🤝 2. Partnerschaftsbedingungen
💰 Umsatzmechanismus
📊 Gewinnbeteiligung: 70 % des tatsächlichen Umsatzes des Geräts gehen an Partei B.
⏱️ Abrechnungszeitpunkt
📅 Die Umsatzdaten werden automatisch um Mitternacht des Folgetages generiert (T+1-Abrechnung).
🔄 Die Umsatzberechnung beginnt spätestens 7 Kalendertage nach der Bereitstellung (Karenzzeit von Partei A).
📄 Beendigung der Partnerschaft
📝 Partei B muss eine „Beendigung der Kooperationsvereinbarung“ einreichen und Reichen Sie über den Kundenservice von Partei A einen „Kooperationsantrag“ ein.
⏰ Bearbeitungszeit: Werktags 9:00–17:00 Uhr (GMT+8)
📩 Die Quittung wird innerhalb eines Werktages ausgestellt.
🔁 Bearbeitungszeit (abgeschlossen innerhalb von 20 Werktagen ab Eingangsdatum).
🔍 Überprüfung des Gerätestatus: ≤ 3 Tage
🚚 Geräterecycling: ≤ 10 Tage
💳 Endgültige Abrechnung (Vertragsbeendigungsmechanismus + Restgewinn): ≤ 7 Tage
♻️ Geräterückgabepreis bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
🕒 Nutzungsdauer 💴 Rückgabepreis (Prozentsatz des ursprünglichen Preises)
≤ 120 Tage: 70 % → 4.340 €
121–180 Tage: 60 % → 3.720 €
> 180 Tage: 50 % → 3.100 €
📝 III. Automatische Gültigkeitsregeln
✅ Vertragswirksamkeit
💳 Dieser Vertrag tritt mit der erfolgreichen Zahlung durch Partei B in Kraft.
⏳ Widerspruchsfrist
🕐 Erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des elektronischen Vertrags kein schriftlicher Widerspruch, gilt dies als stillschweigende Annahme.
📌 IV. Ergänzende Bedingungen
📈 Datentransparenz
📱 Partei B kann ihre Einnahmen in Echtzeit über die Anwendung von Partei A einsehen.
⚖️ Streitbeilegung
📚 Geltendes Recht: Handelsgesetzbuch (HGB) und Arbeitsrecht (ABG)
⚠️ Risikohinweis
🔧 Geräteschäden: Wird das Gerät nach 180 Tagen zurückgegeben und liegt kein durch menschliches Versagen verursachter Schaden vor, wird der Rückkaufbetrag entsprechend abgezogen (siehe Anhang „Kriterien zur Schadensbewertung“).
🧾 Steuerliche Verantwortung: Partei B muss die Dividendensteuer selbst erklären (Einkommensteuergesetz, EStG).
💱 Wechselkursrisiko: Bei Zahlungen in Fremdwährung wird der Wechselkurs auf Basis des durchschnittlichen Bankkurses der Deutschen Bank am Zahlungstag festgelegt.